© ROTORTEC GmbH 2010      Benötigte Unterlagen und Ausbildungsrichtlinien zum Erwerb der Tragschrauberlizenz:  “TRAGSCHRAUBERLIZENZ” Zum Erwerb einer Fluglizenz benötigen Sie je nach schon vorhandener Lizenz eine spezielle Ausbildung. Wir sind Ihnen gerne bei der Suche nach einer passenden Flugschule in Ihrer Nähe behilflich. Schreiben Sie uns oder schicken Sie uns eine E-Mail. Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachs- oder PPL-A / PPL- C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler) Theorie (§ 42 LuftPersV) Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) Die schriftliche Theorieprüfung kann durch einen Ausbildungsleiter abgenommen werden. Praxis (§ 42 LuftPersV) Die Mindeststundenzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber durchgeführt und dokumentiert werden. Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug auf fremdem Platz reduziert werden. Die praktische Prüfung kann durch einen Ausbildungsleiter abgenommen werden. Für die Lizenzerteilung sind einzureichen: - Antrag zur Lizenzausstellung - Ausbildungsmeldung - Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule   (Ausbildungsnachweisheft) - Nachweis über die Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft) - Nachweis über die bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll) - Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en - Ggfs. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL Trike PPL-C / PPL-H: Theorie (§ 42 LuftPersV) Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) Die schriftliche Theorieprüfung kann durch einen Ausbildungsleiter abgenommen werden. PPL-C / PPL-H: Praxis (§ 42 LuftPersV) Die praktische Ausbildung umfasst 30 Stunden Flugzeit (davon werden max. 20 Std. auf Selgelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet) Trike: Die praktische Ausbuldung umfasst 30 Std. Flugzeit (davon werden max. 5 Std. auf UL-Trike angerechnet), davon mindestens 5 Std. Alleinflug und mind. zwei Überlandflüge von mind. 200 km, Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers. Die praktische Prüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden. Für die Lizenzerteilung sind einzureichen Alle wichtigen Formulare finden Sie im Downloadbereich des DULV. Zum Erreichen der Seite klicken Sie auf die obenstehende Grafik des Vereins. - Antrag zur Lizenzausstellung - Ausbildungsmeldung - Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule   (Ausbildungsnachweisheft) - Nachweis über mind. 10 h (PPL-C/PPL-H) bzw. 25 h (UL-Trike) Praxisausbildung   auf einem Tragschrauber (Ausbildungsnachweisheft) - Nachweis über die bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll) - Kopie der bereits v orhandenen gültigen Lizenz - Ggfs. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis