© ROTORTEC GmbH 2010
Benötigte Unterlagen und Ausbildungsrichtlinien zum Erwerb der Tragschrauberlizenz:
“TRAGSCHRAUBERLIZENZ”
Zum Erwerb einer Fluglizenz
benötigen Sie je nach schon
vorhandener Lizenz eine
spezielle Ausbildung.
Wir sind Ihnen gerne bei der
Suche nach einer passenden
Flugschule in Ihrer Nähe
behilflich.
Schreiben Sie uns oder
schicken Sie uns eine E-Mail.
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Dreiachs- oder
PPL-A / PPL- C mit TMG (Klassenberechtigung für Reisemotorsegler)
Theorie (§ 42 LuftPersV)
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch einen Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Praxis (§ 42 LuftPersV)
Die Mindeststundenzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch
alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber
durchgeführt und dokumentiert werden. Die Überlandflugausbildung kann auf einen
Überlandflug auf fremdem Platz reduziert werden.
Die praktische Prüfung kann durch einen Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
- Antrag zur Lizenzausstellung
- Ausbildungsmeldung
- Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule
(Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über die Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über die bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
- Ggfs. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL Trike
PPL-C / PPL-H: Theorie (§ 42 LuftPersV)
Ausbildung in Modul II: Die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
Die schriftliche Theorieprüfung kann durch einen Ausbildungsleiter abgenommen werden.
PPL-C / PPL-H: Praxis (§ 42 LuftPersV)
Die praktische Ausbildung umfasst 30 Stunden Flugzeit
(davon werden max. 20 Std. auf Selgelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet)
Trike:
Die praktische Ausbuldung umfasst 30 Std. Flugzeit (davon werden max. 5 Std. auf
UL-Trike angerechnet), davon mindestens 5 Std. Alleinflug und mind. zwei Überlandflüge
von mind. 200 km, Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers.
Die praktische Prüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen
Alle wichtigen Formulare finden Sie
im Downloadbereich des DULV.
Zum Erreichen der Seite klicken Sie
auf die obenstehende Grafik des
Vereins.
- Antrag zur Lizenzausstellung
- Ausbildungsmeldung
- Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung durch die Flugschule
(Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über mind. 10 h (PPL-C/PPL-H) bzw. 25 h (UL-Trike) Praxisausbildung
auf einem Tragschrauber (Ausbildungsnachweisheft)
- Nachweis über die bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
- Kopie der bereits v orhandenen gültigen Lizenz
- Ggfs. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis